Große Brömer: „Dazu (zum Grundrecht) gehören zweifelsohne sowohl das Glockenläuten der christlichen Kirchen, als auch der Ruf des Muezzin.“ (WAZ vom 01.11.2015)
Na ja, ma' seh'n & hören, was hier daraus wird?! Das Glockengeläut gegen den Gebetsruf ... oder mit dem Gebetsruf. Auf jeden Fall wird's dann nicht nur Dreifaltig sondern Vielfältig, aber wohl niemals einfältig.
Setzen wir doch gleich ein Kirchen-Fenster-Glaserl unserer lieben, hiesigen Christen dagegen. Fenster ohne Ton. Mit Pracht und Gebet im Stillen ... STILLEN?! ... wat?!? - die Mutter-Gottes zum Feste ihr Jesuskind?! - Iss' nich möch'lich!!? ... Oder??
Nä ... Doch: Hat'se aber bestimmt gemacht, denn damals gab's ja noch kein Milupa ... genau, wie es zu dieser Zeit weder den Islam noch Mohamed noch die Muslime und darum natürlich auch keinen Muezzin gab.